01Mai2021

Hygienekonzept tomatenklang – 05/2021

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Hygienekonzept als download.

Schnelltests und Dokumentation

  • Alle Schüler:innen sind verpflichtet, am Unterrichtstag (Gültigkeit 24 Stunden) einen Antigen-Schnelltest durchzuführen und den Fachlehrer über das negative Testergebnis in Kenntnis zu setzen.
  • Alle Fachlehrer sind verpflichtet, zweimal in der Woche einen Schnelltest durchzuführen, möglichst am Unterrichtstag.
  • Genesene und Geimpfte sind von der Testpflicht ausgenommen (siehe Infektionsschutzverordnung §6c).
  • Es besteht eine Dokumentationspflicht der anwesenden Schüler*innen durch den Fachlehrer.
  • Grundsätzlich werden Schüler*innen mit Erkältungssymptomen gebeten, zu Hause zu bleiben. Bei nur leichter Erkrankung besteht in Absprache mit dem Fachlehrer die Möglichkeit des online-Unterrichts.

Büroräume, Flure, Eingangsbereich

  • Alle Lehrer, Bürodamen und -herren, weitere Mitarbeiter und Besucher tragen beim Betreten und innerhalb der Musikschule eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Kinder werden bitte draußen von ihren Eltern verabschiedet.
  • Wartezeiten vor den Räumen sind möglichst kurz zu halten.
  • Alle Schüler tragen innerhalb der Musikschule eine Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Es wird ein Abstand von 1,5 – 2 m gewahrt.
  • Flächen wie Tischoberfläche des Bürobereichs, Fenstergriffe, Eingangstürklinke etc. werden je nach Bedarf und Benutzung vom Standortbeauftragten desinifiziert, spätestens bei Beendigung der Arbeit.
  • Der Standortbeauftragte sorgt für ausreichend Desinfektionsmittel und Papiertücher im Eingangsbereich und in jedem Unterrichtsraum.

Unterrichtsräume

  • Der Fachlehrer kümmert sich um regelmäßige Desinfektion von Flächen wie Türklinke, Fenstergriffe, Notenständer, Instrumentenständer, Tischoberfläche und Stühle.
  • Der Fachlehrer bleibt im Gespräch mit seinen Schülern bzw. deren Eltern über die Schutzmaßnahmen und hält sich an getroffene Absprachen und verändert diese ggf. im Sinne der Eltern / Schüler und zu seinem eigenen Schutz.

Instrumentalunterricht allgemein

  • Einzelunterricht ist unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen (Abstand, Maske, Händewaschen, Lüften, Desinfizieren) erlaubt.
  • Jeder Schüler benutzt ausschließlich sein eigenes Instrument.
  • Auf Körperkontakt z.B. für Korrekturen der Haltung wird verzichtet.
  • Nach jeder Unterrichtseinheit wird der Raum für mindestens 5 Minuten bei geöffneter Tür und geöffnetem Fenster gelüftet.
  • Der nächste Schüler betritt den Raum erst, wenn der vorherige Schüler ihn verlassen hat und ausreichend gelüftet wurde.
  • Der Lehrer hält sich in der Zeit des Lüftens möglichst nicht im Unterrichtsraum auf.

Klavierunterricht

  • Alle Schüler waschen sich vor dem Unterricht die Hände.
  • Der Lehrer desinfiziert nach jeder Unterrichtsstunde die verwendeten Flächen wie Tasten u.a. Oberflächen am Klavier.
  • Auf vierhändiges Spiel muss verzichtet werden, um den Abstand zu wahren.

Gesangsunterricht

  • Es muss auf ausreichendes und häufiges Lüften geachtet werden, möglichst alle 30 Minuten für mindestens 5 Minuten mit geöffnetem Fenster und geöffneter Tür.
  • Es soll beim Singen ein Mindestabstand von 2 m zu zueinander eingehalten werden.

Unterricht auf Blasinstrumenten

  • Der Unterricht auf Blasinstrumenten ist im Einzelunterricht erlaubt. Es muss auf genügend Abstand (mind. 2 m) geachtet werden. Zum Spielen darf die Maske abgenommen werden. Zum Schutz soll eine Trennwand aufgestellt werden.
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