25Apr2020

Entwurf eines Hygienekonzepts für den Einzelunterricht

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Vorbetrachtung, Gegebenheiten

Beim Einzelunterricht befinden sich immer nur maximal 2 Personen in einem Unterrichtsraum (Lehrkraft und Schülerin oder Schüler). Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m sollte ohne weiteres möglich sein.

Erforderliche Maßnahmen

1. Abstandsregeln

  • In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden.
  • In den Kursen der Vokalmusik und Blasinstrumente muss der Mindestabstand 2,5m betragen. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme für die o.g. Fachbereiche sind transparente Stellwände zu organisieren.
  • Höherfrequentierte Räumlichkeiten (insbesondere Wartebereiche) sollten mit Bodenmarkierungen für Laufwege versehen werden, bei besonders schmalen Korridoren empfiehlt sich ggfs. die Installation von hängenden Abgrenzungen. Weiterhin muss jeder Wartebereich so eingerichtet sein, dass der Mindestabstand automatisch gewährleistet ist (bspw. durch Reduzierung der Sitzmöglichkeiten in vorgegeben Positionen).

2. Händedesinfektion

  • Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
  • Die Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert bei jedem Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
  • Desinfektionsmittel befindet sich in fest montierten Spendern an jedem Ein- und Ausgang.

3. Masken

  • Die Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur, Wartebereiche und Toiletten) Masken zu tragen.
  • Es genügen einfache Baumwollmasken bzw. Tücher.
  • In den Kursen der Vokalmusik und Blasinstrumente dürfen die Masken während des Unterrichts abgelegt werden.

4. Desinfektion der Räumlichkeiten

Türklinken, Notenständer und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden durch die Musikschulen nach jedem Schüler desinfiziert, hilfsweise ausschließlich von der Lehrkraft berührt.

5. Benutzung der Instrumente

Die zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines Instruments ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen. Insbesondere beim Klavierunterricht wird auf den erforderlichen Mindestabstand hingewiesen. Die Unterrichtsmethodik und/oder Anzahl bereitgestellter Instrumente muss diesen Gegebenheiten angepasst werden.

6. Unterrichtskoordination

Der Unterricht ist von der Musikschulleitung so zu koordinieren, dass die Anzahl der Wartenden auf ein Minimum begrenzt wird. Die Musikschulen dürfen für die Dauer der Eindämmungsverordnung auch an Sonn- und Feiertagen Unterricht anbieten, wenn dies der Koordinierung zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen förderlich ist.

7. Lüftung der Unterrichtsräume

Nach jeder Unterrichtseinheit müssen die Lehrer den jeweiligen Unterrichtsraum ausgiebig lüften.

8. Zutrittsverweigerung

Keinen Zutritt zum Gebäude der Musikschule haben Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.

9. Umgang mit Risikogruppen

10. Angebot alternativer Unterrichtsformen

  • Onlineunterricht wird weiterhin alternativ angeboten.
  • Lehrer und Schüler sind frei in ihrer Entscheidung auf diese Form des Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.

11. Belehrung

Die Lehrkräfte sind über die oben genannten Hygienemaßnahmen zu belehren und müssen diese Belehrung unterzeichnen.

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