AGB für Gruppenunterricht

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gruppenunterricht

§ 1 Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen tomatenklang gGmbH, Immanuelkirchstraße 23, 10405 Berlin, nachfolgend tomatenklang gGmbH genannt, und dem oder der Teilnehmer:in bzw. seinem/ihrem/ihrer gesetzlichen Vertreter:in, nachfolgend Schüler:in genannt.

§ 2 Unterrichtsregelungen und Anzahl Unterrichtseinheiten

2.1. Es wird eine Probezeit von drei Monaten, beginnend mit der ersten Unterrichtsstunde, vereinbart. In dieser Probezeit kann der Unterricht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Vertragswechsel sind hiervon ausgenommen.

2.2 Falls im Unterrichtsvertrag nichts anderes vereinbart ist, wird der Unterricht regelmäßig zum fest vereinbarten Termin in den Räumen der Geschäftsstelle der tomatenklang gGmbH und ihren Niederlassungen erteilt. Veranstaltungen wie Konzerte, Proben oder Workshops können, falls erforderlich, auch außerhalb der Räumlichkeiten der tomatenklang gGmbH stattfinden.

2.3 Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Lehrer:in und Schüler:in (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, den Unterricht online zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst.

2.4 Die Länge einer Unterrichtseinheit richtet sich nach der im Vertrag festgelegten Dauer. Während der Schulferien des Landes Berlin und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Entgeltpflicht bleibt während der unterrichtsfreien Zeit bestehen. Damit wird der Unterricht bezogen auf das Kalenderjahr in 36 wöchentlichen Unterrichtseinheiten erteilt. Für 14tägigen Unterricht bedeutet es in der Regel die Hälfte.

§ 3 Unterrichtsausfall

3.1. Soweit der oder die Schüler:in den Unterricht versäumt, auch im Falle von kurzfristiger Krankheit oder sonstigen Gründen, wie bspw. Urlaub oder Schulveranstaltungen, hat sie oder er keinen Anspruch auf Beitragserstattung oder -minderung. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nachholstunden oder Verlegung des Unterrichtstermins.

3.2. Bei mehr als einwöchiger Krankheit kann der Vertrag nach Vorlage eines ärztlichen Attestes ruhen. In dieser Zeit fällt kein Beitrag an. Die tomatenklang gGmbH ist in diesem Fall berechtigt, den vereinbarten Unterrichtstermin durch einen oder eine andere:n Schüler:in zu belegen. Dann muss bei Wiederaufnahme des Unterrichts ein neuer Termin vereinbart werden.

3.3. Der durch etwaige Verhinderung des Lehrers ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Wird ein Nachholtermin von der Schüler:in nicht wahrgenommen, besteht kein weiterer Anspruch auf Nachholung oder Erstattung. Sollte kein Nachholtermin angeboten werden, kann die Unterrichtsgebühr auf Anfrage anteilig erstattet werden.

§ 4 Unterrichtsfreie Zeiten

Die Betriebsferien richten sich nach den Schulferien des Landes Berlin. Darüber hinaus findet an den gesetzlichen/kirchlichen Feiertagen kein Unterricht statt. Die unterrichtsfreien Zeiten sind auf der Webseite der tomatenklang gGmbH veröffentlicht.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

5.1. Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zu folgenden Terminen gekündigt werden: 30.11. / 28.02. / 31.05. und 31.08.

5.2. Die Kündigung erfolgt über das Onlineformular. Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ausgenommen hiervon sind Workshops und spezielle Ferienkurse.

5.3. Gruppenkurse mit festen Jahresverträgen, wie z.B. die Digital Music Production können ausschließlich in der Probezeit von 3 Monaten ab Vertragsbeginn gekündigt werden.

§ 6 Unterrichtsbeiträge, GEMA-Abgabe und VG Musikedition

6.1. Das Entgelt für den Musikunterricht richtet sich nach der beigefügten Entgeltordnung, die Bestandteil des Vertrages ist. Änderungen der Entgeltordnung werden den Auftraggebern unverzüglich mitgeteilt, mit der Bitte, der Entgeltänderung zuzustimmen. Stimmt der Auftraggeber der Entgeltänderung nicht binnen eines Monats zu, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.

6.2. Die gGmbH berechnet für jeden Kalendermonat, in dem der oder die Schüler:in in einem aktiven Unterrichtsvertrag ist, eine Abgabe in Höhe von 1,00 Euro zusätzlich zum Beitrag des Unterrichtsvertrags. Die Abgabe für GEMA und VG Musikedition beinhaltet blanko Notenblätter und Fotokopien von Noten aus unserer Schul-Bibliothek. Der Betrag in Höhe von 1,00 Euro wird zusätzlich zur jeweils vertraglich festgelegten Monatsrate vom abgeschlossenen Unterrichtsvertrag per SEPA-Lastschriftverfahren vom angegeben Konto abgebucht. Die Abbuchung endet automatisch mit Beendigung des Unterrichtsvertrages.

6.3. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund mangelnder Deckung oder sonstiger Gründe ist die tomatenklang gGmbH berechtigt, dem oder der Schüler:in für jede Mahnung 8,50 Euro und eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro zu berechnen.

§ 7 Zahlungsmodalitäten

Alle Entgelte werden jeweils bis zum 5. des Monats, in jedem Fall vor Erteilung der ersten Unterrichtseinheit, per Lastschriftverfahren vom Konto des oder der Schüler:in abgebucht. tomatenklang gGmbH – IBAN: DE 18 1005 0000 0190 0838 40

§ 8 Aufsichtspflicht, Haftung

8.1. Es gilt ausschließlich die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

8.2. Eine Aufsichtspflicht des Lehrers der tomatenklang gGmbH gilt nur für die Zeit des Unterrichts, vom Betreten bis zum Verlassen des Unterrichtsraumes.

8.3. Für Schäden, die durch den Schüler selbst oder die begleitende Person an den Räumlichkeiten, an Instrumenten oder anderen Personen entstehen, haftet der Schüler selbst oder bei Minderjährigen seine Erziehungsberechtigten.

8.4. Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für die Schüler.

§ 9 Salvatorische Klausel

9.1. Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen von der Schriftformerfordernis selbst.

9.2. Sollten eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftliche gewollten der Parteien entspricht und zulässig ist.

§ 10 Einwilligungsklausel

10.1. Die tomatenklang gGmbH erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des bzw. der Schüler:in ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir den oder die Schüler:in gemäß § 33 des BDSG über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.

10.2. Der Erfassung und Speicherung meiner Daten im erforderlichen Umfang wird mit der Unterschriftsleistung ausdrücklich zugestimmt. Kontodaten werden nur zum Zwecke der Abbuchung erfasst und sind nicht allgemein zugänglich.

§ 11 Persönlichkeitsrechte

Hiermit erkläre ich/erklären wir uns einverstanden, dass die tomatenklang gGmbH Fotos oder Videos meines/unseres Kindes auf ihrer Website, auf Flyern oder anderen Veröffentlichungen, die der Selbstdarstellung der tomatenklang gGmbH dienen, zeigen darf. Dieses Einverständnis kann jederzeit auch teilweise widerrufen werden und gilt ansonsten zeitlich unbeschränkt.

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