18Mai2021

Neue Verordnung ab dem 19.05.2021 in Berlin

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am heutigen 18.05.2021 ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 37 mit dem Abdruck der 7. Verordnung zur Änderung der 2. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14.05.2021 erschienen. Die dort abgedruckten Verordnungsänderungen treten morgen, am 19.05.2021 in Kraft.

Nach § 13 Abs. 5 der Verordnung darf an Musikschulen der Lehrbetrieb in Präsenz stattfinden, und zwar nicht bloß als Einzelunterricht, sondern auch als Gruppenunterricht.

Abs. 5 Satz 2 der Verordnung verweist für den Musikschulbetrieb auf § 28b Abs. 3 Satz 3 IfSG. Dies bedeutet, dass im Land Berlin der Präsenzunterricht wieder untersagt wird, falls die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet. Das Verbot gilt dann ab dem übernächsten Tage.

Das Lehrpersonal der Musikschule hat zweimal wöchentlich ein negatives Testergebnis nach § 6b der 7. Verordnung zur Änderung der 2. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nachzuweisen. Findet die Unterrichtstätigkeit der Lehrkraft jedoch nur an einem Tag der Woche statt, ist der negative Testnachweis lediglich für den Tag der Tätigkeit zu erbringen. Für die Schülerinnen und Schüler ist für die Teilnahme ein negatives Testergebnis ebenfalls erforderlich, dies entfällt jedoch für solche Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden. Kommen Lerngruppen mehrmals wöchentlich im gleichen Personenkreis zusammen, so ist der Nachweis eines negativen Testergebnisses lediglich an zwei nicht aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen zu erbringen.

Darüber hinaus müssen in Musikschulen die Hygiene- und Infektionsstandards eingehalten werden, die im Hygienerahmenkonzept der Kultussenatorin festgelegt wurden.

Für vollständig Geimpfte und für genesene Personen entfällt die Verpflichtung, sich testen zu lassen.

Darüber hinaus ist auch in Musikschulen statt einer FFP2-Maske das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske ausreichend (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 der 7. Verordnung zur Änderung der 2. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung).

Quelle: https://www.freie-musikschulen.de/download/250/berlin/7102/ausgabe_nr-_37_vom_18-5-2021_s-_445-452-1.pdf
Vielen Dank an Katja Kröning, deren Anwalt uns auf die Quelle aufmerksam gemacht hat.

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